SPORTGYMNASIUM JENA | Wöllnitzer Straße 40 | 07749 Jena
+49 (0) 3641 – 3815 0

Kosten für das Internat

Eliteschule des Sports

Kosten

3.090,- € im Schuljahr* für Übernachtung (1.650,- €) und Vollverpflegung (1.440,- €)
Diese Gebühr wird in 10 gleichen Teilbeträgen von September bis Juni des laufenden Schuljahres erhoben
50,- € einmalige Aufnahmegebühr.

*Die Vollverpflegung umfasst alle Schultage. Wochenenden, Feiertage und Ferien werden separat in abgerechnet.


Gebühren

Seit dem Schuljahr 2008/09 erfolgt der Gebühreneinzug auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungsvorschrift für Internate vom 31. Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe, 30. Juni 2016, durch das Sportgymnasium Jena.

Das Gebühreneinzugsverfahren strukturiert sich wie folgt:

1. Die Sorgeberechtigten müssen jährlich vor Schuljahresbeginn eine Erklärung zur Festsetzung der Jahresgebühr für Unterkunft und Verpflegung bei der Schulleitung abgeben.

2. Auf Grundlage dieser Erklärung erhalten:
2.1 Sorgeberechtigte, deren jährliches Netto-Einkommen aller dem Haushalt zurechenbaren Personen zusammengenommen über 35.000 EUR liegt und sich damit kein Anspruch auf eine Unterkunftsgebührenermäßigung ableitet, einen Gebührenbescheid.

2.2 Sorgeberechtigte, deren jährliches Netto-Einkommen aller dem Haushalt zurechenbaren Personen zusammengenommen unter 35.000 EUR liegt, erhalten zur Festlegung der Gebühren zunächst einen entsprechenden Ermäßigungsantrag von der Schule. Hierbei besteht die Möglichkeit einer Ermäßigung dann, wenn ein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind besteht oder ein Anspruch auf Zahlungen von Leistungen besteht:
– zur Sicherung des Lebensunterhalts oder als Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch,  Zweites Buch (SGB II) oder
– Kinderzuschlag nach § 6 a Abs. 2 Bundeskindergeldgesetz oder
– zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung  nach Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) oder
– nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
– nach dem Wohngeldgesetz.

Nach Abschnitt B. I. Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des TMBJS über die Nutzung von Internaten und Wohnheimen und die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung vom Juli 2006 in der aktuellen Ausgabe beträgt die Jahresgebühr im Schuljahr in einem Internat oder Wohnheim 3.100 € (mit Vesper), davon entfallen auf die Unterkunft 1.650 € sowie auf die Verpflegung 1.450 €.
Die Gebühren sind in zehn gleichen Teilbeträgen in Höhe von 310 € (165 € für Unterkunft und 145 € für Verpflegung), jeweils zum 15. eines Monats über eine Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Monate Juli und August sind gebührenfrei.